Die im Auftrag des Amtes für Umwelt vom Landwirtschaftlichen Inspektionsdienst Appenzell (LIA) vorgenommene, unangemeldete Kontrolle vom 30. Juni 2011 diente unter anderem der Überprüfung, ob Verstösse gegen Bestimmungen der ChemRRV vorlagen. Sie beinhaltete nicht, ob auch die Anforderungen des ÖLN eingehalten wurden, da eine diesbezügliche Kontrolle nicht in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Umwelt fällt. Nach Angaben des LIA wurden die minimalen Grenzabstände zum Waldrand und den 13 A. Verwaltungsentscheide 1511