Verfahren. Anspruch auf rechtliches Gehör. Das Recht des Betroffenen, vor Erlass einer Feststellungsverfügung bezüglich Verstosses gegen Gewässerschutzvorschriften angehört zu werden, bildet Bestandteil des rechtlichen Gehörs. Ungenügende Ermittlung des Sachverhalts im vorliegenden Fall.