Rekurrenten fordern, für solche Wege angezeigt ist, kann vorliegend allerdings offen bleiben. Nimmt man die von einzelnen Quartierplänen angesetzte Mindestbreite von öffentlichen Wegen von 2 m als Berechnungsgrundlage und multipliziert diese mit der Länge des betroffenen Strassenabschnittes 2 (maximal 22 m), so würde man eine abzugsfähige Fläche von maximal 44 m 2 erhalten. Die anrechenbare Fläche würde somit 1‘179 m umfassen, was eine 2 3 zulässige Baumasse von 1.7 × 1‘179 m = 2‘004.3 m ergeben würde.