Dies bedeutet, dass Veränderungen des natürlichen Verlaufs des Bodens, die vor mehr als 20 Jahren vorgenommen wurden, mit dem gewachsenen Terrain gleichzusetzen sind. Umgekehrt formuliert ist die zulässige Höhe eines Gebäudes nur dann nicht vom gestalteten, sondern vom gewachsenen Terrain aus zu messen, wenn innert der vergangenen 20 Jahre Terrainveränderungen vorgenommen wurden. Damit soll vermieden werden, dass durch Terraingestaltungen und -aufschüttungen, die in zeitlicher Hinsicht erst vor relativ kurzer Zeit vorgenommen wurden, immer höhere Bauten errichtet werden könnten (Nichtpublizierter Entscheid des Departements Bau und Umwelt vom 29. April 2008).