A. Verwaltungsentscheide 1509 1509 Baubewilligungsverfahren. Gewachsenes Terrain. Eine Veränderung des natürlichen Verlaufs des Bodens, welche über 20 Jahre zurückliegt, ist mit dem gewachsenen Terrain gleichzusetzen. Im vorliegenden Fall liegt keine spezielle Gelände- oder Gebäudeform vor, welche eine abweichende Festlegung des Niveaupunkts rechtfertigt.