Aufgrund dieser Tatsache habe die Rekurrentin das Gespräch mit der Ortsbürgergemeinde St.Gallen gesucht und mit dieser und dem zuständigen Revierförster eine Einigung bezüglich des Näherbaurechts und der Waldpflege gefunden. Der vom Projekt betroffene Waldrand bildet gleichzeitig den Grenzverlauf zwischen Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen. Die geplanten Volieren befinden sich allerdings auf dem Hoheitsgebiet von Appenzell Ausserrhoden 3 A. Verwaltungsentscheide 1508