Die Wärme liebende Flora und Fauna des Waldrandes würde so empfindlich gestört. Nach Ansicht des Oberforstamtes müsste in der Folge mit einer unerwünschten Veränderung der Artenzusammensetzung gerechnet werden. Dessen Vorgabe, hinter den Volieren einen Streifen Wiesland freizuhalten, ist somit berechtigt. Ästhetische Aspekte sind zwar generell zu berücksichtigen, treten in diesem Fall jedoch in den Hintergrund.