Der Zweck des Waldabstandes liegt unter anderem darin, eine Beeinträchtigung oder Gefährdung des Waldes durch zu nahes Überbauen zu verhindern. Umgekehrt sollen mit dem Waldabstand aber vor allem Gefährdungen, welche vom Wald für Bauten und Anlagen ausgehen können, reduziert werden (AR GVP 1988, Nr. 1128). Eine Unterschreitung des geforderten Waldabstandes hat eine massive Beeinträchtigung des angrenzenden Waldareales und dessen Bewirtschaftung zur Folge. Die geplanten Volieren kämen direkt unter den Kronen der Randbäume zu liegen, was sowohl für die Bauten als auch für die sich darin befindenden Tiere Risiken birgt. Das „Wohnklima“