Der dem Planungsamt vorgelegte Projektplan zeigte auf, dass die geplanten Volieren einen Waldabstand von zwei Metern, der überdeckte Weg für das Pflegepersonal einen Abstand von weniger als einem Meter aufweisen. Entgegen dem Projektplan befinden sich gemäss Baugesuch das geplante Futterhaus und die Voliere des Ahrenträgerpfaus, welche auf der östlichen, waldabgewandten Seite geplant waren, nun ebenfalls in einem Abstand von weniger als einem Meter zum Wald (nichtpublizierter Bauentscheid des Planungsamtes vom 4. Juli 2011, B. 3.). c) Der Zweck des Waldabstandes liegt unter anderem darin, eine Beeinträchtigung oder Gefährdung des Waldes durch zu nahes Überbauen zu verhindern.