vor. Die von Schmid (Niklaus Schmid, a.a.O., Art. 455 N 4) geäusserte Meinung hat durchaus etwas für sich, knüpft sie in ihrer Logik doch bei Art. 448 Abs. 1 StPO an, wonach Verfahren, die bei Inkrafttreten des Gesetzes hängig sind, nach neuem Recht fortgeführt werden, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts anders vorsehen.