455 StPO verweise für Einsprachen gegen Strafbefehle auf Art. 453 StPO. Dieser besage, dass Rechtsmittel gegen einen Entscheid vor Inkrafttreten der schweizerischen Strafprozessordnung (Inkrafttreten am 1. Januar 2011) nach bisherigem Recht von den bisherigen Behörden zu beurteilen seien. Bei einem Strafbefehl sei das neue Recht erst in einem Rechtsmittelverfahren gegen den (nach bisherigem Recht gefällten) Gerichtsentscheid anwendbar. Die appenzell-ausserrhodische Strafprozessordnung (Gesetz über den Strafprozess; Strafprozessordnung; bGS 321.1;