B. Gerichtsentscheide 3577 4. Strafprozess 3577 Übergangsbestimmungen im Rechtsmittelverfahren (Art. 453 und 455 StPO). Zugunsten einer einheitlichen gesamtschweizerischen Lösung ist dem Gesetzeswortlaut gegenüber einer differenzierten Würdigung entsprechend dem früher geltenden kantonalen Recht der Vorzug zu geben.