Dementsprechend rechtfertigt es sich, bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Probezeit festzulegen. Im vorliegenden Fall erscheint eine Dauer von zwei Jahren als angebracht. Denn bis X. seine persönlichen Probleme therapiert hat, ist zumindest eine gewisse Rückfallgefahr trotz der grundsätzlich noch positiven Legalprognose nicht von der Hand zu weisen, so dass ihn die zweijährige Probezeit bei seiner Bewährungsphase zusätzlich unterstützen soll. JGer, 11.07.2011 83