Sachverhalt: Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 31. Januar bzw. 1. Februar 2010 die Privatklägerin in ihrer Liegenschaft in X. überfallen zu haben. Dabei soll er sie mit der Faust traktiert, gefesselt und gewürgt und seine Attacken auf sie erst aufgegeben haben, als sie sich tot gestellt habe. Beim fraglichen Überfall habe er Bargeld, Schmuck und eine Dekorationsfigur erbeutet.