dass es bezüglich Fernsehkonsum gewisse Regeln gegeben habe, deren Einhaltung von den Pflegeeltern auch kontrolliert worden sei. Der Vollständigkeit halber ist der Frage nachzugehen, ob die Anstellungsdauer bei L. korrekt angegeben worden ist. Denn einerseits sagte sie aus, dass sich unter anderem G. und F. während ihrer Anstellung in der Pflegefamilie befunden hätten. Fakt ist andererseits jedoch, dass G. die Pflegefamilie nach Bekanntwerden der Übergriffe durch F. am 10. November 2004 verlassen hat.