- Auf Veranlassung des OGP hat die Staatsanwaltschaft das Verhöramt angewiesen, die Untersuchung zu ergänzen und die Lehrtöchter, welche bei den Angeklagten gearbeitet hatten, als Zeuginnen zu befragen. Dabei haben K. (Anstellung von Ende 2001 bis August 2003), O. (Anstellung von August 2003 bis August 2004) und L. (Anstellung von August 2005 bis August 2006) übereinstimmend ausgesagt, dass die Kinder nie sich selbst überlassen gewesen seien. Falls die Pflegeeltern auswärts an Sitzungen teilgenommen hätten oder einkaufen gegangen seien, seien Lehrtöchter anwesend gewesen.