Auch dieses Phänomen hätten sie jedoch mit ihrer Herkunft erklärt. Aber nicht nur die Angeklagten, sondern auch andere Personen, die sich mit den Kindern befasst hätten, seien nicht auf den Gedanken gekommen, dass sexuelle Übergriffe stattfanden. Zum Beispiel habe F. seinem Therapeuten gegenüber einmal erwähnt, dass er G. seinen Geschlechtsteil gezeigt habe. Der Therapeut sei deswegen jedoch nicht beunruhigt gewesen und habe die Meinung vertreten, sexuelle Probleme seien nicht das Thema von F. Auch der VHPG (Pflegeelternverein), dem die Angeklagten die Situation unterbreitet hätten, habe keinen Anlass für eine Untersuchung oder Massnahmen gesehen.