Zudem sei zu beachten, dass es sich um eher schwierige Kinder handle, deren Geschichte nicht alltäglich sei. Auch sei es einfach zu sagen, man hätte striktere Weisungen geben oder das Fernsehzimmer abschliessen sollen, wie das die Anklage in der Überweisungsverfügung mache. Abgesehen davon, dass die Angeklagten keine Ahnung von den sexuellen Kontakten bzw. Übergriffen gehabt hätten, und somit auch keinen Anlass hatten, den Fernsehkonsum strenger zu überwachen, sei es fraglich, ob mit den strikteren Weisungen oder dem Abschliessen auch die sexuelle Beziehung unterbunden