[…] 3. Bezüglich des Vorwurfs, die Kinder häufig ohne Aufsicht allein gelassen zu haben, hat die Einzelrichterin des Kantonsgerichts erwogen, die Angeklagten würden zwar behaupten, die Kinder seien praktisch nie alleine zu Hause gewesen. Dennoch sei es gut vorstellbar, dass dies trotzdem ab und zu vorgekommen sei. Aus den Akten gehe aber nicht hervor bzw. es sei nicht nachgewiesen, dass dies übermässig oft vorgekommen sei. Angesichts dessen, dass die Angeklagten ab dem Jahr 2001 Praktikantinnen angestellt hätten, dürfe sogar angenommen werden, dass tatsächlich praktisch immer jemand zu Hause gewesen sei.