andere sind Nacktwanderern gegenüber indifferent; für eine Mehrzahl ist sie aber abstossend und beklemmend oder wird als Provokation empfunden. Ein Indiz für die skizzierte allgemeine Ablehnung des Nacktwanderns durch die Bevölkerung des Kantons Appenzell Ausserrhoden bildet der Kanton Appenzell Innerrhoden, dessen Bevölkerung in dieser Beziehung eine ähnliche Mentalität besitzt und das Nacktwandern im Frühjahr 2009 bekanntlich unter Strafe gestellt hat. Es ist an dieser Stelle ebenfalls darauf hinzuweisen, dass auch im Kanton Bern die Nacktheit in der Öffentlichkeit als strafbarer Verstoss gegen Sitte und Anstand im Sinne von Art. 15 des bernischen EG StGB bewertet wird (vgl.