Neben der Tatsache, dass die unzensierte Darstellung der primären Geschlechtsorgane in den allgemein zugänglichen Medien weiterhin keineswegs an der Tagesordnung ist, gilt es dazu weiter zu bemerken, dass es einen Unterschied macht, ob man einem nackten Menschen in den Medien oder in der Wirklichkeit begegnet. Der Ansicht der Verteidigung, dass die Medien und die Werbung „Ausdruck der vorherrschenden Kulturauffassung“ seien, kann nicht gefolgt wor-