Sachverhalt: Am Sonntag den 11. Oktober 2009 wanderte X. bei schönem Wetter zwischen 15.40 Uhr und 16.00 Uhr nackt im Naherholungsgebiet N. bei H. Dabei wanderte er unter anderem an einer von einer Familie mit Kleinkindern besetzten Feuerstelle und an einem christlichen Rehabilitationszentrum vorbei. Eine Passantin, die den Angeschuldigten bei seinem Tun beobachtete, stellte ihn zur Rede und zeigte den Vorfall bei der Polizei an.