Aus den Erwägungen: Ein Gerichtsgutachten muss vollständig, nachvollziehbar und schlüssig sein (Alfred Bühler, Beweismass und Beweiswürdigung bei Gerichtsgutachten – unter Berücksichtigung der jüngsten Lehre und Rechtsprechung, in: Jusletter 21. Juni 2010, N 82 ff.; Martin Kaufmann, Beweisführung und Beweiswürdigung, Zürich/St.Gallen 2009, S. 219). 1. In Bezug auf die Vollständigkeit ist festzuhalten, dass alle dem Gutachter gestellten Fragen von diesem beantwortet werden müssen (Alfred Bühler, a.a.O., N 83).