Die Stammanteile an der GmbH sind mit Übertragungsvertrag von demselben Datum an den Kläger übertragen und die vereinbarten Eintragungen im Handelsregister vollzogen worden. 8. Unter Würdigung der im Recht liegenden Akten und der Stellungnahmen der Parteien in den Rechtsschriften und an Schranken kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass in den wesentlichen Vertragspunkten (Kauf- 65 B. Gerichtsentscheide 3572