Aufgrund der fehlenden Vertragsbasis sei der Kaufpreis noch nicht fällig geworden. 7. Die im Recht liegenden Akten lassen keinen Schluss darauf zu, wer die Überweisung vorgenommen hat. Die diesbezüglich gemachten Behauptungen müssen demnach unbeachtet bleiben. Der Kläger ist am 30. Oktober 2009 aus dem Verwaltungsrat der AG ausgeschieden. Die Stammanteile an der GmbH sind mit Übertragungsvertrag von demselben Datum an den Kläger übertragen und die vereinbarten Eintragungen im Handelsregister vollzogen worden.