Sie wurden von der MT Z-Treuhand AG beraten. Diese ist als Treuhänderin jedoch nicht als Rechtskundige im Sinne des Gesetzes anzusehen (Anmerkung: Als Rechtskundig kann nur gelten, wer über eine juristische Ausbildung verfügt. Weil es sich beim Treuhänder nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein solcher eine entsprechende Ausbildung durchlaufen hat). Somit kann der Bezeichnung des Vertrages als Vorvertrag nicht dasselbe Gewicht beigemessen werden, wie wenn die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder dergleichen beraten worden wären. Dennoch ist nicht ohne weiteres von der Bezeichnung des Vertrages als Vorvertrag abzuweichen.