Auf eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde in Zivilsachen ist das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Mai 2012 (5A_273/2012) nicht eingetreten. 3571 Ermittlung des Parteiwillens (Art. 18 OR). Vorvertrag (Art. 22 OR). Sind in einem Vorvertrag bereits alle objektiv und subjektiv wesentlichen Punkte enthalten, so bedarf es keines Hauptvertrages mehr. Es kann die vereinbarte Leistung gestützt auf den Vorvertrag eingeklagt werden.