Sachverhalt: Die Parteien heirateten im Jahre 1996. Der Ehe entsprossen die gemeinsamen Kinder A., geb. 1997, B., geb. 1998 und C., geb. 2000. Die Ehegatten wurden mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 17. August 2004 geschieden. Der Vater X. wurde verpflichtet, der Mutter Y. an den Unterhalt der drei bei ihr lebenden Kinder monatliche Unterhaltsbeiträge zu bezahlen. Am 27. Juni 2009 hat X. wieder geheiratet und mit seiner zweiten Ehefrau die Tochter D., geb. 2010. Sie erwarten weiteren Nachwuchs.