B. Gerichtsentscheide 3570 2. Zivilrecht 3570 Urteilsänderung. Gemäss der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts kann sich die neue Ehefrau bei bestehenden Kinderbetreuungspflichten nicht auf die bei Scheidung einer lebensprägenden Ehe entwickelten Grundsätze zur Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit berufen (Art. 286 Abs. 2 ZGB).