AVO-V dem Gekündigten die Weiterbeschäftigung oder eine andere zumutbare Arbeit anbieten. Erweist sich eine angefochtene Kündigung nachträglich als rechtswidrig oder wurde damit ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz grob verletzt, so hat die oder der Lehrende Anspruch auf Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen, sofern keine Weiter- oder Wiederbeschäftigung erfolgte (Art. 9 Abs. 4 AVO-V).