Je stärker der zu fällende Entscheid die Stellung des Betroffenen zu beeinträchtigen droht, desto eher muss im Allgemeinen der Anspruch auf rechtliches Gehör in weitem Ausmass gewährt und anerkannt werden. Darüber hinaus müssen gleichermassen die Garantien berücksichtig werden, die das Verfahren dem Betroffenen zu seiner Verteidigung bietet; zwar sind an die strikte Beachtung des rechtlichen Gehörs weniger hohe Anforderungen zu stellen, wenn die Möglichkeit gegeben 57 B. Gerichtsentscheide 3569