Dieses Kriterium ist vorliegend nicht erfüllt: Aufgrund der vorbestehenden Kalkschulter hätten die akuten Schulterschmerzen als Folge der Bursitis subacromialis ohne weiteres auch innerhalb eines normalen Geschehensablaufs (z.B. Strecken der Arme, Arbeiten über Kopf) auftreten können, weshalb sie nicht von vornherein einem äusseren Faktor zugeordnet werden können. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die akuten Schulterbeschwerden ohne vorbestehende Kalkschulter nicht eingetreten wären. […] 2.7 Somit müsste die unmittelbare Ursache der Schädigung rechtsprechungsgemäss unter besonders "sinnfälligen" Umständen gesetzt worden sein;