Sachverhalt: X. war als Angestellte der Y. GmbH bei der Z. Unfall AG obligatorisch unfallversichert, als sie sich am 17. September 2010 im Rahmen eines Tanzkurses eine Schulterverletzung zuzog. Ihren Aussagen zufolge hatte sie während des Salsa-Unterrichts gemeinsam mit einem ihr persönlich nicht bekannten Tanzpartner eine neue Figur einstudiert. Der Tanzpartner sei dabei hinter ihr gestanden und hätte ihre locker nach unten hängenden Arme mit einem „Putsch“ nach vorne schlagen müssen. Sie sei auf diese Bewegung gefasst gewesen und habe die Arme bewusst locker gehalten.