Zumindest eine ordentliche Bewilligung wurde dem Vorhaben somit zu Recht verweigert, auch wenn die Erschliessung der Parzelle als solche offenkundig und unbestritten für die geplante Zweckänderung genügt. [Die Umnutzung des ursprünglich formell und materiell rechtmässig erstellten Gebäudes erwies sich hingegen im Rahmen der Bestandesgarantie als zulässig.] OGer, 28.09.2011 3568 Unfallversicherung. Unfallbegriff. Eine durch den Tanzpartner im Rahmen eines Salsa-Kurses durch Emporstossen der Arme ausgelöste Schulterverletzung stellt ohne das Dazutreten besonderer Umstände keinen Unfall dar.