Ein Zentrum für die Wahrnehmung dieser öffentlichen Aufgabe dient weder dem Kurbetrieb noch der Erholung. Daran ändert nichts, dass die Asylsuchenden sich bei dieser Gelegenheit allenfalls auch von allfälligen Strapazen der Flucht erholen, ist dies doch blosse Nebenwirkung und nicht primäres Ziel 52 B. Gerichtsentscheide 3568