je separat und kumulativ zu genügen haben. Dies scheint die Vorinstanz zu verkennen, wenn sie in E. 4.c ihres Rekursentscheides für den nun eingetretenen Fall, dass anstelle des überdachten Balkons eine Dachgaube erstellt wird, den Schluss zieht, damit werde eine Dachaufbaute reali- 49 B. Gerichtsentscheide 3566