Nach der für das oberste Geschoss massgebenden Korrektureingabe soll das Bauvorhaben auf dieser Geschossebene sowohl auf der Ost- als auch auf der Westseite (Schmalseiten) je ein fassadenbündiges Giebelfeld aufweisen. Dazu kommt nun aber, dass das Gebäude auf seinen beiden Längsseiten auch je fassadenbündige Bauteile aufweisen soll, welche aber nicht unter einem Winkel von 45° vom Schnittpunkt der Fassade mit dem darunterliegenden zweiten Vollgeschoss zurückliegen. Weil diese fassadenbündigen Bauteile das sogenannte Attikaprofil mehrfach durchbrechen (zum Attikaprofil vgl.