den. 5. Die Beschwerdeführer rügen, dass durch das Vorhaben auch die zulässige Geschosszahl überschritten werde. […] Weil die Parteien sich an Schranken noch zu den mit einem Korrekturplan vorgenommenen Änderungen im Bereich der Südfassade (Balkon und Dachgestaltung) äussern konnten, kann auf das so modifizierte Projekt eingetreten werden.