Diese Verkehrsfläche werde als Privatstrasse von allen Anstössern als Erschliessung genutzt und im südlichen Teil werde diese Fläche künftig dann nur noch der Parzelle von A. als Erschliessung dienen. Im Quartierplan werde diese Verkehrsfläche als bestehende Erschliessungs- 2 strasse für das gesamte Teilgebiet G bezeichnet, weshalb diese 200 m nicht bloss der internen Erschliessung dienten und dem Vorhaben somit nicht als anrechenbare Fläche zur Verfügung stünden.