Ein Baukredit unterscheidet sich von einem ordentlichen Hypothekarkredit dadurch, dass er zur Finanzierung eines Neubaus, Umbaus oder einer neu zu errichtenden Anlage nach Massgabe des Baufortschritts gewährt wird. Weil aktenkundig und unbestritten ist, dass in casu erst der neue Käufer (die Z. AG) das Bauvorhaben realisiert hat, handelt es sich für A. nicht um Baukredite, sondern um Landerwerbskredite, die A. nur je zu Bodenfinanzierung und zur Finanzierung des gekauften Bauprojekts verwendet hat. Aufgrund des (Weiter-)Verkaufs der Parzelle vor Baubeginn haben entsprechend auch die von A. bezahlten Zinsen nicht zu einer dauerhaften Werterhöhung im Sinne von Art. 129 Abs. 1 lit.