Sachverhalt: Im Vorfeld der Totalrevision des Zonenplanes der Gemeinde W. erliess der Gemeinderat einen Teilzonenplan für die Parzelle Nr. x. Auf der angrenzenden Stammparzelle besteht seit langem ein in mehreren Etappen erweiterter Gebäudekomplex einer Schreinerei, welche seit jeher und auch nach dem revidiertem Zonenplan der Industriezone zugewiesen ist. Die östlich angrenzende Parzelle Nr. x ist noch unüberbaut und liegt zusammen mit zwei weiteren Parzellen, welche mit Wohnbauten überbaut sind, in der zweigeschossigen Wohnzone (W2).