Allein schon aus Gründen der Beweisbarkeit des konkreten Antrags ist dabei aber eine persönliche Vorsprache bei der Amtsstelle erforderlich, damit diese die Angaben der versicherten Person protokollieren und von dieser anschliessend unterzeichnen lassen kann. Ansonsten wären die telefonische Angaben von der Amtsstelle zu protokollieren und der versicherten Person hernach zur Unterschrift zuzustellen, wobei unter Umständen mit Änderungen seitens des Gesuchstellers zu rechnen wäre, was durchaus einen weiteren Schriftverkehr erforderlich machen könnte.