ein negativer Entscheid folgen werde, was in der Folge dann auch der Fall war. 4.3 Was schliesslich die Möglichkeit eines mündlichen Gesuchs anbelangt, so besteht eine solche zwar grundsätzlich. Allein schon aus Gründen der Beweisbarkeit des konkreten Antrags ist dabei aber eine persönliche Vorsprache bei der Amtsstelle erforderlich, damit diese die Angaben der versicherten Person protokollieren und von dieser anschliessend unterzeichnen lassen kann.