Vor diesem Hintergrund verzichtete die IV-Stelle zu Recht auf eine weitere AOS, legte den Fall aber in Nachachtung von Art. 69 Abs. 4 IVV nach Vorliegen des Gutachtens von Dr. XY dem regionalärztlichem Dienst (RAD) zur Beurteilung vor. Den formellen Vorschriften wurde seitens der IV-Stelle somit in angemessener Weise Rechnung getragen. 3.3