hochwassergefährdet. Wie der Gemeinderat eigens im Planungsbericht vom 16. Februar 2009 feststellt, ist die Parzelle Nr. XY daher nicht als Standort für neue Gewerbebetriebe geeignet (Ziffer 5.3.1.4). Auf dem Grundstück soll darum lediglich die bisherige Nutzung als Lager- und Aufbereitungsplatz für Kies und Baumaterialien erhalten bleiben. Um der bisherigen Nutzung im Areal ausreichenden Schutz vor dem Hochwasser zu bieten, sind mit der Zonenplanänderung sichernde Massnahmen vorgesehen. Einerseits wird der gesamte Uferbereich einer Grünzone nach Art. 28 Abs. 1 lit. a BauG zugewie-