d BGBB zu bewilligen. Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, 31.05.2011 1506 Nutzungsplanverfahren. Gesetzeswidrige Umfunktionierung einer Gewerbezone. Aus den Erwägungen: 5. Gemäss der Naturgefahrenkarte ist der Uferbereich des einzuzonenden Areals sowie praktisch die gesamte Fläche der linksufrigen Parzelle Nr. XY 26