nächste Wohnzone weit entfernt und schwer erreichbar ist. Kumulativ zur Unentbehrlichkeit muss zweitens die landwirtschaftliche Nutzung, der das Gebäude dient, auch wirtschaftlich rentabel und existenzsichernd sein. Dies setzt ein Betriebskonzept und eine gewisse Grösse des Betriebs voraus. Die Beurteilung darf dabei nicht allein auf dem aktuellen Zustand beruhen.