Bereich B: Ersatz der Holztritte durch neue Betonstufen, teilweise Einkiesung des steilen und stark ausgewaschenen Wegs mit vereinzelten Betonstufen dazwischen; Bereich C: Befreiung des Weges von Humus und Einkiesen des Weges; Bereich D: Säuberung des Bachbetts des Gupfenbachs zwecks Verhinderung des Überlaufens und Einkiesung des Weges; Bereich E: Ersatz der zu hohen Holztritte durch tiefere und zahlenmässig doppelt so viele Holztritte; Bereich F: keine Massnahmen.