Aus den Erwägungen: 2.4 Aus den Akten geht hervor, dass im Rahmen der Sanierung des strittigen Weges verschiedene Sanierungsarbeiten durchgeführt worden sind. Diese lassen sich wie folgt umschreiben (vgl. Beilage Nr. 18 der Vorinstanz): Bereich A: Ersatz der Holztritte durch neue Betonstufen verbunden mit teilweiser Erstellung von Fundamenten bis auf Frosttiefe; Bereich B: Ersatz der Holztritte durch neue Betonstufen, teilweise Einkiesung des steilen und stark ausgewaschenen Wegs mit vereinzelten Betonstufen dazwischen;