Vorab gilt festzuhalten, dass das Departement Bau und Umwelt (DBU) bereits einmal über ein ähnliches Begehren entschieden hat: b) Aufgrund der in der LRV verschärften Anpassungen beim Brennholzsortiment, welche am 1. September 2007 in Kraft getreten ist, verfügte das Amt für Umwelt mit Entscheid vom 29. April 2008, dass das anfallende Restholz nicht mehr zu Heizzwecken in den Betrieb der Rekurrentin zurückgeführt werden darf. Diese erhob mit Eingabe vom 16. Mai 2008 Rekurs beim DBU mit dem Antrag, die bisherige Betriebsart (Verbrennung von Restholz ab Baustelle) zu verlängern.